Geschichtliches
Oberschleichach > Geschichte
1322 Friedrich von Lisberg hat sieben Güter in Superiori Slicach
1596 Oberschleichach (-g) in der Cent Eltmann
1597 Errichtung der Pfarrei Oberschleichach
Im Lexikon von Franken um 1800 von Johann Kaspar Bundschuh wird über unsere Orte folgendes berichtet:
Oberschleichach zählt 31 Häuser, 2 bambergische, 2 freiherrlich von Großische und 2 freiherrlich von Fuchsische Untertanen.
1902 Oberschleichach erhält seine erste Poststelle
1913 Oberschleichach erhält das erste öffentliche Telefon
1921 Einrichtung des elektrischen Lichtes
1927 Gründung der Blaskapelle Oberschleichach (ab 1975 Musikkapelle Schleichach)
1956 Wirtschaftswegebau zum Kohlberg
1957 Errichtung der ersten Mittelpunktsoberklasse Bayerns (Beginn der Landschulreform)
1958 Gründung des Schützenvereins
1963 Fertigstellung des Feuerwehrgerätehauses
1965 Fertigstellung der zentralen Wasserversorgungsanlage
1966 Bau des Schützenhauses
Ausweisung eines Siedlungsgeländes am Schind
1970 Vollendung des Leichenhausbaues und der Neugestaltung des Friedhofes
1971 Bau der Kanalisation und der Erschließungsstraßen im Siedlungsgelände
1973 Gründung des Kindergartenvereins St. Laurentius Schleichach
1974 Todestag von Geistlichem Rat Leopold Baumann am 20.9. der Ehrenbürger von Trossenfurt und Oberschleichach war
1975 Inbetriebnahme des neuen Kindergartens
1978 Gründung des Lindenvereins
1979 Sanierung, Reparatur und Einrichtung von sanitären Anlagen im Schulhaus
1982 Baubeginn der Abwasserbeseitigungsanlage Schleichach für die Gemeindeteile Ober-, Unter- und Neuschleichach – Teilbauabschnitt in Oberschleichach
Beginn des Ausbaues von Ortsstraßen
Aus der Gemeindechronik von Oberschleichach
Als sich die Franken im Maingebiet festsetzten, bestand ihre erste Tätigkeit darin, für die Niederlassungen die Grenzen festzulegen. Entlang der Grenze wurden Bäume gefällt, wodurch der „Rennsteig“ oder „Rennweg“ entstand. Dadurch wurde der Wald Eigentum der Dorfbewohner, die ihn für ihren Holzbedarf, zur Viehweide und Eichelmast der Schweine nutzten, andererseits auch durch Rodung in das nötige Feld umwandelten. In dem so festgelegten Gebiet durften keine weiteren Ansiedler sich sesshaft machen. Hiermit war auch das erste Gemeinderecht festgesetzt.
Darauf weist auch eine Dorfordnung für Oberschleichach von Bischof Melchior vom Jahre 1547 hin, die herausgegeben wurde, weil Uneinigkeit und Streit entstanden waren.
Die Dorfordnung lautete: „Ohne des Schultheißen Genehmigung darf niemand hereinziehen, muß jeder bei 15 Pfennig Strafe zur Gemeindeversammlung erscheinen, darf keiner auf der Gemeinde reuthen, wo es ihm beliebt, sondern nur mit Genehmigung des Dorfmeisters, daneben Schutz des Waldes, Anzeige der Zahl des Viehes und Hirtenschutt; auch bei leeren oder durch Bestände besetzten Häusern ist für drei noßen zu schütten. Der gemein ochs wird nach Herkommen von Haus zu Haus umgehalten.“
Im Jahre 1596 wird erwähnt, dass in Oberschleichach 21 Herdstätten oder Haushaltungen bestehen. Jede der damals bestehenden Herdstätten war auch mit einem Gemeinderecht ausgestattet, so dass bis ins 20. Jahrhundert in Oberschleichach 20 bzw. 20 ½ Rechte beansprucht wurden. Bei jedem Neuzuzug wurde die ausdrückliche oder stillschweigende Bedingung gemacht, dass das neue Gemeindemitglied keinen Anteil an den Gemeindenutzungen haben solle. Die Nichtrechtler hießen Bei- oder Hintersassen. Die Nutzungsberechtigung bestand darin, dass die Rechtler beim Bau von Wohn- und Ökonomiegebäuden Stammholz, sowie Brennholz aus dem Gemeindewald beanspruchen konnten.
Von der Gänshut in Oberschleichach
Am 29. April 1894 erklärte sich die Tagelöhnerin Josefa Braun aus Oberschleichach bereit, die Gänsehut für zwei Jahre zu übernehmen. Gehütet wurde am Kuhrangen. Als Entlohnung verlangte die Gänsehirtin im Jahr pro alte Gans 30 Pfennig und dazu 2 Pfund Brot und für jede junge Gans 15 Pfennig und 1 Pfund Brot. Ob die Gänse zur Hut gegeben werden oder nicht, die Entlohnung muss gezahlt werden.
Bedingungen:
1) Die Hut erstreckt sich von 6 – 11 Uhr vormittags und von 3 – 7 Uhr nachmittags.
2) Die Hütezeit dauert vom 1. Mai bis 1. November
3) Die Hirtin haftet während der Hut für die anvertrauten Gänse
4) Wer die gemeinschaftliche Hut nicht einhält, wird gemäß ortspolizeilicher Vorschrift vom 14. Oktober 1877 Art. 116, 119 und 120 Ziffer 1 bestraft.
Heimatgebühr
Zu Urgroßvaters Zeit gab es eine Heimatgebühr. Hierdurch erwarb man sich seine Heimat, einen festen Wohnsitz, im Gegensatz zu Vagabundierenden oder Volk mit unstetem Wohnsitz. 1894 war der Tarif für Heimatgebühr in Oberschleichach wie folgt:
a) bei Personen, die schon einmal in Oberschleichach gewohnt hatten: 15 Mark
b) Deutsche, die in den Ort Oberschleichach neu zuzogen: 20 Mark
c) für Zuzug von Ausländern: 40 Mark
Gemeindliche Besoldung vom 2.1.1906
1. Bürgermeister erhält jährliches Gehalt von 120 Mark.
Der Kassier erhält jährliches Gehalt von 70 Mark.
Ein Gang nach Haßfurt wird mit 5 Mark,
ein Gang nach Eltmann wird mit 3 Mark,
ein Gang nach Zeil wird mit 3 Mark honoriert.
Die übrigen außerdienstlichen Leistungen werden nach Zeitversäumnis verrechnet.
Der Schulkassier erhält jährlich 4 Mark.
Der Armenkassier erhält jährlich 4 Mark.
Als Gemeindeschreiber wird für die laufende Amtsperiode der seitherige Lehrer Nebel aufgestellt mit einer Jahresbesoldung von 330 Mark für die laufenden Arbeiten. Außerordentliche Arbeiten werden besonders honoriert.
Einwohnerzahlen von Oberschleichach:
01.01.2016 | 520 Einwohner | |
01.07.2016 | 538 Einwohner | |
01.01.2017 | 542 Einwohner |